
Regelung und Zeitraum
Oberbürgermeister Gert Uwe Mende hat verfügt, dass von Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember, keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an Bürgerinnen und Bürger versandt werden sollen, sofern nicht zwingende Gründe eine Ausnahme erfordern. Die Verfügung zielt darauf ab, den Weihnachtsfrieden zu wahren.
Ausnahmen und Rechtsgrundlage
Für steuerliche Angelegenheiten und Maßnahmen aus Vollstreckungsverfahren gilt eine abweichende Regelung. Hier greift der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung. Außerdem können zwingende Gründe eine Überschreitung der Schonfrist rechtfertigen, wie die Stadt mitteilt.
Verwaltungspraktische Folgen
Die Anweisung betrifft vor allem den postalischen Versand belastender Bescheide in dem genannten Zeitraum. Nach Ablauf der Frist gelten wieder die üblichen Verfahrensregeln. Konkrete Einzelfälle, in denen zwingende Gründe vorliegen, werden nach Angaben der Verwaltung weiterhin individuell geprüft.
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