
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Eine neue Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar 2026 erlaubt es den Behörden, ab Sonntag, 18. Januar 2026 auch größeren Betrieben wieder Freilandgang zu gestatten. Nach Angaben der Stadt folgt Wiesbaden damit anderen hessischen Kreisen, da sich das Seuchengeschehen beruhigt habe.
Zeitlicher Ablauf und regionale Einordnung
Bereits im Dezember 2025 waren die Anforderungen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der aktuellen Verfügung wird diese Lockerung auf Betriebe mit größeren Beständen ausgedehnt. Die Stadtverwaltung führt dies auf eine Entspannung der Lage im Zusammenhang mit der Vogelgrippe zurück.
Weiterhin geltende Auflagen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht bleiben Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend. Nach Angaben der Stadt dienen diese Maßnahmen dazu, das Risiko eines Erregereintrags zu verringern. Konkret müssen Geflügelhalter weiterhin etwa Schutzkleidung verwenden, Schadnager bekämpfen und Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren.
Informationen für Geflügelhalter
Die genauen Anforderungen und Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen stellt die Landeshauptstadt auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Die entsprechende Informationsseite ist unter der Adresse www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe einsehbar.
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