Kleine Geflügelbestände dürfen wieder ins Freie: Stallpflicht für größere Betriebe bleibt bestehen

Kleine Geflügelbestände dürfen wieder ins Freie: Stallpflicht für größere Betriebe bleibt bestehen
Kleine Geflügelbestände dürfen wieder ins Freie: Stallpflicht für größere Betriebe bleibt bestehen

Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügel in Haltungen mit bis zu 50 Tieren wieder ins Freie. Für größere Bestände gilt weiterhin die Stallpflicht. Die Entscheidung dient nach Angaben der Behörden dazu, den Eintrag des Erregers in große Bestände zu verhindern, während das Risiko insgesamt zwar gesunken, aber weiterhin hoch bewertet wird.

Lockerung für Kleinhaltungen

Die Aufhebung der Beschränkung betrifft ausschließlich Haltungen mit maximal 50 Tieren. Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Bestände können ihr Geflügel wieder auf die Auslaufflächen lassen, müssen dabei jedoch die weiter geltenden Schutzmaßnahmen beachten. Für größere Geflügelhaltungen bleibt die Stallpflicht vorerst bestehen, um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in wirtschaftlich bedeutsame Bestände zu minimieren.

Weitergehende Vorgaben und Meldepflichten

Unabhängig von der Haltungsgöße gelten laut Mitteilung erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Veranstaltungen mit Geflügel, das Verbringen von Geflügel und die Abgabe im Reisegewerbe bleiben untersagt. Die Behörden begründen dies damit, dass der Zug wildlebender Vögel zwar weitgehend pausiert, das Infektionsrisiko aber weiterhin hoch sei, weil inzwischen auch heimische Vogelpopulationen erkrankt sind und verenden.

Besitzerinnen und Besitzer von Hunden können am Rheinufer wieder von der Leine gehen, sofern keine anderen örtlichen Regelungen entgegenstehen. In der Schiersteiner Aue besteht weiterhin Leinenpflicht, begründet mit dem Schutz gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest.

Tote Wildvögel und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten weist die Behörde auf die Leitstelle der Feuerwehr als Anlaufstelle hin.

Die Behörden betonen, dass der geringere Zug der Wildvögel die Lage entspanne, aber nicht gefahrlos mache. Die Maßnahmen zielen demnach darauf, das Restrisiko vor allem für größere Bestände zu reduzieren und gleichzeitig die Überwachung toter Wildvögel aufrechtzuerhalten.

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Redaktion Erbenheimer Bote 62 Artikel
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