Waldbrandgefahr in Taunusregion: Grillverbot auf städtischen Anlagen bleibt in Kraft

Waldbrandgefahr in Taunusregion: Grillverbot auf städtischen Anlagen bleibt in Kraft
Waldbrandgefahr in Taunusregion: Grillverbot auf städtischen Anlagen bleibt in Kraft

Wegen anhaltender Hitze und Trockenheit hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 gesetzt. Die benachbarte Stadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung. In der Folge bleibt das Entzünden offener Feuer auf allen städtischen Grillplätzen weiterhin untersagt.

Brandereignis macht Gefährdung deutlich

Ein aktueller Waldbrand zwischen dem Ortsteil Hettenhain in Bad Schwalbach und Seitzenhahn in Taunusstein hat die ohnehin angespannte Lage verdeutlicht. Die Warn- und Alarmstufen waren bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage erhöht worden. Der kürzliche Brandfall zeigt jedoch, wie schnell aus der Trockenheit eine konkrete Gefährdung entstehen kann.

Regeln für Grillplätze und Bereiche in Waldrandnähe

Auf den drei städtischen Grillplätzen Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof ist offenes Feuer weiter verboten. Die Plätze dürfen nach vorheriger Reservierung für Picknicks und Aufenthalte genutzt werden, sofern dabei keine Feuer entzündet werden. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.

Für Gaststätten und Kleingärten gilt eine zusätzliche Einschränkung. Auf Grundstücken, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, dürfen weder Feuer noch Pyrotechnik entzündet werden. Auch das Abbrennen von Schnittgut ist in diesen Bereichen untersagt.

Landesweite Maßnahmen und Einsatzbereitschaft

Das Hessische Forstministerium hatte zuvor die Alarmstufe A für die Forstverwaltung im gesamten Bundesland ausgerufen. Laut Ministerium haben örtliche Niederschläge die Lage nicht grundsätzlich entspannt. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände registriert, die eine Fläche von insgesamt etwa 165 000 Quadratmetern betrafen. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht, und die Forstverwaltung hat ihre technische Einsatzbereitschaft erhöht sowie die Abstimmung mit lokalen Brandschutzdienststellen intensiviert.

Verhaltensempfehlungen und Zugangssicherung

Zum Schutz der Wälder ist das Rauchen dort ganzjährig verboten. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte frei bleiben. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder Feuer bemerkt, wird gebeten, unverzüglich den Notruf 112 zu wählen.

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Redaktion Erbenheimer Bote 126 Artikel
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